Testament des Dr. Heinrich Neithardt, Doktor beider Rechte und Domkustos zu Konstanz sowie Pfarrer zu Ulm, vom 7.4.1486 sowie dessen Bekräftigung vom 4.8.1488. Die Mitteilung des Testaments soll nach seinem Tod durch das geistliche Gericht zu Konstanz an seinen Bruder Ludwig Neithardt, Ammann zu Konstanz, seine Schwester Barbara Neithardt, Witwe des Konrad Krafft, sowie an Dr. Gregor, Dr. Matthäus, Heinrich und Hieronymus Neithardt, Söhne seines verstorbenen Bruders Erasmus Neithardt und alle potentiellen Rechtsnachfolger erfolgen, in Ulm auf der Kanzel öffentlich verlesen und Ansprüche bei Bedarf vor dem geistlichen Gericht zu Konstanz verhandelt werden. Das Testament enthält folgende Artikel: 1) Begräbnis im Chor der Ulmer Pfarrkirche "für den fron altar" für den Fall des Todes in Ulm. Alternative Bestattung in Konstanz unter dem Grabstein seines Vetters Ludwig Neithardt. 2) Von seinem Vermögen sollen 1.100 fl. und die jährlich daraus erwachsenden Zinsen als Studienstipendium für die Neithardt dienen. 3) Seine Testamentsvollstrecker sollen zu seinem Seelenheil in der Neithardtkapelle eine mit 40 fl. jährlich bepfründete ewige Messe einrichten, deren Vergabe bei den Neithardt und bei einem möglichen Aussterben derselben beim Ulmer Rat liegen soll. 4) Stiftung eines Jahrtags bei der Priesterbruderschaft zu Ulm für 50 fl. sowie Kauf einer Gült für 40 fl. zur Finanzierung eines weiteren Jahrtags zu Ulm "inn der pfarrstifften" mit gesungener Vigil und gesungenem Seelamt sowie Verkündung auf der Kanzel, Anzünden der Kerzen etc. 5) Heinrichs Haus, Hofraite und alles Zubehör in Ulm "vor der Gredt über zwischen Mangn Krafftz seligen witwen und des Kurtzen hewsern gelegen", sowie sein neugemachter Kasten und weiteres Zubehör erben sein Bruder Ludwig oder dessen eheliche Söhne, falls er vor Heinrich stirbt. Ausführliche Festlegung einer weiteren Erbfolge in der Familie Neithardt. Bei einem Aussterben der Neithardt sollen Haus und Hofraite dem Bau der Ulmer Pfarrkirche zur Verfügung stehen. 6) Verteilung persönlicher Gegenstände (Ringe, Becher etc.) durch die Testamentsvollstrecker an Verwandte und Freunde. Das Testament wird durch die beiden Notare Simon Widergrin und Gallus Balneatoris beglaubigt. Angefügt: Bekräftigung des Testaments am 4.8.1488 in Heinrichs Haus zu Ulm mit dem Notar Simon Widergrin sowie den Zeugen Heinrich Rembolt und Konrad Leinsen, beide Richter und Bürger zu Ulm.