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Hans Hartmann von Hallwil, Komtur zu Beuggen, bestimmt, dass von den jährlichen Gefällen und Einkünften der nach dem Tod Matern Hubers vakant gewordenen Kaplaneien St. Peter und Paul, St. Johannes und BMV zu Frick die Früchte verkauft und der Erlös zur Wiederherstellung der baufällig gewordenen Altäre und Pfründhäuser verwendet werden sollen, und überträgt die einstweilige Versehung der Kaplaneien dem Pfarrer Burkhard Meyer von Leipferdingen zu Frick gegen jährlich 36 Pfund.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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