A1: Peter Zotzer (Zatzer), Hammermeister zur Zigelmüll (Staubershammer, Lkr. Eschenbach). A2: Hans Liephart, Wirt zu Michelfeld. A3: Georg Mauerer, Hofmeister zu Michelfeld. A1 - A3 für Abt Friedrich und den Konvent des Klosters Michelfeld einerseits. A4: Hans Kellner, Bürger und des Rats zu Auerbach. A5: Heinz Lohel, Bürger und des Rats zu Auerbach. A6: Georg Herttel, Bürger und des Rats zu Auerbach. A4 - A6 für Bürgermeister, Rat und Stadt Auerbach andererseits. S: Stadt Auerbach. Betreff: Gütlicher Spruch wie folgt: 1) Wegen des Ackers im Grymental (Grimmenthal) oberhalb des oberen Weihers neben dem Weg herwärts gegenüber dem Behalter, der einst der Glaserin gehörte und der jetzt dem Kloster Michelfeld gehört, den das Spital zu Auerbach etliche Jahre innegehabt, genutzt und gebraucht hat, weshalb die von Auerbach vermeint haben, dass er dem Spital gehöre, den aber der Abt des Klosters Michelfeld als eigentümlichen Grund und Boden für das Kloster beansprucht, weil er in einer früheren Markung zwischen den Feldern des Klosters und der Stadt so ausgezeigt worden war, wird bestimmt, dass er durch den Treuhänder des Spitals vom Abt und dessen Nachkommen empfangen werden soll, dass von ihm Handlohn und "ziemliches" Schreibgeld gegeben werden sollen, dass er aber keinen Zehnt zu geben schuldig sei. 2) Wegen des Zehnts vom Weiher in der Rysenloe, der zu zwei Teilen dem Kloster Michelfeld und zu einem Teil dem Pfarrer zu Auerbach zusteht, wird bestimmt, dass dem Kloster jährlich 11 Pfennige vom Rat der Stadt gegeben werden. 3) Wegen des Behalters unter dem Lohweiher wird bestimmt, dass er so, wie er jetzt geschüttet ist, bleiben soll, doch sollen das Wasser, die Gründe und Flussrinnen des Behalters zusammen in den alten Graben geleitet und das Wasser für den Inhaber der daran gelegenen Wiesen unschädlich weggeführt werden. 4) Den Trieb am Ebersberg bei dem Judenanger, den einst die von Auerbach ohne Bewilligung des Abtes von Michelfeld als Lehen- und Eigenherrn vom verstorbenen Hans Kellner erkauft haben, sollen Rat und gemeine Stadt Auerbach vom jeweiligen Abt des Klosters empfangen und dabei ein Viertel Wein als Handlohn und dem Lehenschreiber sein "ziemliches" Schreibgeld geben. Auch sollen Bürgermeister und Rat den Trieb "dermaßen" halten und bewahren, auch wenn sie nicht treiben und hüten, und den Hirten der Müller oder anderen nicht erlauben zu treiben, damit den armen Leuten zu Welluck (Lkr. Eschenbach) an ihren besamten Feldern kein Schaden durch das Vieh entstehe. 5) Wegen eines Ackers am Ebersberg, der einst dem verstorbenen Schneider Hans Krawss gehört hat, der vom Kloster Michelfeld zu Lehen rührt und den die von Auerbach ohne Wissen und Bewilligung des Abtes von Michelfeld vermarkt und versteint haben, wird bestimmt, dass die gesetzten Marksteine wieder "ausgeworfen" werden und der Acker von je zwei vom Abt von Michelfeld und dem Rat zu Auerbach bestimmten Männern neu vermarkt wird. 6) Wegen des Zehnts zu Reichenbach (Lkr. Eschenbach) wird bestimmt, dass er von den der Stadt und dem Spital zu Auerbach "verwandten" Inhabern der Güter zu Reichenbach ohne Ausnahme für alle neuen und alten "Gereute" und von den Wiesmahden, die einst "Ackermaß" gewesen waren, dem Abt zu Michelfeld gereicht werden soll.