Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, und Heinrich von Sötern d. Ä. bekunden: Sie bürgen für Wilhelm, Graf zu Wied, für eine von diesem dem Hermann Boos von Waldeck, pfalzgräflichem Hofmeister, geschuldete Summe von 200 Gulden, die wegen Säumnis inzwischen auf den Betrag von 350 Gulden der Kurfürsten Münze bei Rhein aufgelaufen ist. Mit Zutun des Paul von Breitbach, Ritter, verpflichten sie sich gegenüber dem Gläubiger zur Zahlung von 350 gleicher Gulden bis kommenden Jakobstag (Juli 25) nach Heidelberg, bei Nichterfüllung zur Stellung eines Edelmanns mit zwei reisigen Pferden durch Graf Philipp und eines Knechts mit einem guten Pferd durch Heinrich von Sötern zum Einlager (recht leystonghe unnd gisellschafft doin) in den Rebenstocke zu Bacharach, wobei Ausfälle zu ersetzen sind, bis zur Bezahlung der vollen Schuldsumme. Sollten sie oder ihre Erben dies nicht einhalten, so könne Hermann Boos oder seine Erben ihr Land, ihre Leute, ihr Leib und ihre beweglichen und unbeweglichen Güter widerspruchslos gerichtlich oder außergerichtlich beanspruchen. Zur größeren Sicherheit für die Gläubiger tritt Johann, Graf zu Wied, als Sachwalter und Bürge für diese Verschreibung zugunsten seines Verwandten, Graf Philipp, ein und gelobt deren Einhaltung. Sr.: Die Grafen Philipp zu Virneburg und Johann zu Wied sowie Heinrich von Sötern d. Ä.. unbegl. Abschr. Pap. (XVI.), mit StAWt-F-US 6, Nr. 451 [2] ein Fasz. bildend.