Der Richter des geistlichen Gerichts zu Wimpfen im Tal beurkundet, dass Wilhelm Wetzlar, zu Wimpfen im Tal gesessen, eine Gült von jährlich 10 Schilling Heller um 7 1/2 Pfund Heller an das Stift daselbst verkauft und dafür 3 Morgen Äcker in Babstadter Gemarkung am Rain am Wege nach Treschklingen verunterpfändet hat.