Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verwaltung und Verwertung verfallenen Vermögens der ausgebürgerten oder ausgewanderten Personen (auch Juden) durch die Oberfinanzpräsidenten, Erlaß vom 25.4.1942
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verwaltung und Verwertung verfallenen Vermögens der ausgebürgerten oder ausgewanderten Personen (auch Juden) durch die Oberfinanzpräsidenten, Erlaß vom 25.4.1942
BArch R 87 Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens >> R 87 Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens >> Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens >> Geschäftsverkehr und Befugnisse des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens >> Verkehr mit den Oberlandesgerichten
1940-1944
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens, 1940-1966