Jörg Tägkel, Bürger und Baumeister zu Waldsee, und Hans Holzer, Bürger daselbst, bekennen, daß Abt Hartmann [von Burgau] und der Konvent zu Weingarten ihren Vetter und Bruder Jakob Holzer, Sohn ¿Jakob Holzers d.A. von Waldsee und seiner Ehefrau Margarethe Tägklin, in das Kloster aufgenommen haben. Da er das erste und zweite Probejahr im Laien- bzw. Ordensgewand absolviert hat und nunmehr in den Orden aufgenommen wird, übergeben ihn die Aussteller in die Gewalt ("gehorsam und rut") des Ordens. Er soll im Kloster mit Singen und Lesen am Gottesdienst mitwirken und gehorsam sein. Wenn ihm eine Strafe oder Buße auferlegt wird, wird man das nicht als gegen die Aussteller gerichtet ansehen und diese werden es nicht rächen oder ahnden. Wie es im Kloster gebräuchlich ist, wird man ihm, solange er nicht zum Priester geweiht ist, Schuhe und Kleider sowie andere Notdurft reichen. Wenn er Priester wird, erhält er eine standesgemäße ("erliche") Chorkappe, "im sin lebtag zu warten und demnach in dem selben gotzhus zubeliben". Jakob wird auch bei Erbfällen neben seinen Geschwistern einen Erbteil erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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