Jörg Tägkel, Bürger und Baumeister zu Waldsee, und Hans Holzer, Bürger daselbst, bekennen, daß Abt Hartmann [von Burgau] und der Konvent zu Weingarten ihren Vetter und Bruder Jakob Holzer, Sohn ¿Jakob Holzers d.A. von Waldsee und seiner Ehefrau Margarethe Tägklin, in das Kloster aufgenommen haben. Da er das erste und zweite Probejahr im Laien- bzw. Ordensgewand absolviert hat und nunmehr in den Orden aufgenommen wird, übergeben ihn die Aussteller in die Gewalt ("gehorsam und rut") des Ordens. Er soll im Kloster mit Singen und Lesen am Gottesdienst mitwirken und gehorsam sein. Wenn ihm eine Strafe oder Buße auferlegt wird, wird man das nicht als gegen die Aussteller gerichtet ansehen und diese werden es nicht rächen oder ahnden. Wie es im Kloster gebräuchlich ist, wird man ihm, solange er nicht zum Priester geweiht ist, Schuhe und Kleider sowie andere Notdurft reichen. Wenn er Priester wird, erhält er eine standesgemäße ("erliche") Chorkappe, "im sin lebtag zu warten und demnach in dem selben gotzhus zubeliben". Jakob wird auch bei Erbfällen neben seinen Geschwistern einen Erbteil erhalten.
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Jörg Tägkel, Bürger und Baumeister zu Waldsee, und Hans Holzer, Bürger daselbst, bekennen, daß Abt Hartmann [von Burgau] und der Konvent zu Weingarten ihren Vetter und Bruder Jakob Holzer, Sohn ¿Jakob Holzers d.A. von Waldsee und seiner Ehefrau Margarethe Tägklin, in das Kloster aufgenommen haben. Da er das erste und zweite Probejahr im Laien- bzw. Ordensgewand absolviert hat und nunmehr in den Orden aufgenommen wird, übergeben ihn die Aussteller in die Gewalt ("gehorsam und rut") des Ordens. Er soll im Kloster mit Singen und Lesen am Gottesdienst mitwirken und gehorsam sein. Wenn ihm eine Strafe oder Buße auferlegt wird, wird man das nicht als gegen die Aussteller gerichtet ansehen und diese werden es nicht rächen oder ahnden. Wie es im Kloster gebräuchlich ist, wird man ihm, solange er nicht zum Priester geweiht ist, Schuhe und Kleider sowie andere Notdurft reichen. Wenn er Priester wird, erhält er eine standesgemäße ("erliche") Chorkappe, "im sin lebtag zu warten und demnach in dem selben gotzhus zubeliben". Jakob wird auch bei Erbfällen neben seinen Geschwistern einen Erbteil erhalten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1056
A 2.3.418
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1504 Dezember 7 (am nechsten sambstag nach sant Niclaus des hailigen byschoffs tag)
29 x 46,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Bad Waldsee
Aussteller: Jörg Tägkel, Bürger und Baumeister zu Waldsee, Hans Holzer, Bürger daselbst
Empfänger: Abt Hartmann [von Burgau] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Jörg Tägkel, Hans Wern, Stadtammann zu Waldsee
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Aussteller: Jörg Tägkel, Bürger und Baumeister zu Waldsee, Hans Holzer, Bürger daselbst
Empfänger: Abt Hartmann [von Burgau] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Jörg Tägkel, Hans Wern, Stadtammann zu Waldsee
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Holzer, Hans
Holzer, Jakob (Sohn)
Holzer, Jakob (Vater)
Tägkel, Jörg
Tägkel, Margarethe
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Wern, Hans, Stadtammann
Bad Waldsee RV
Bad Waldsee RV; Baumeister
Bad Waldsee RV; Einwohner
Bad Waldsee RV; Stadtammann
Weingarten RV; Kloster, Novizen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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