Sigmundt zu Bappenheim, des hl. römischen Reichs Erbmarschalck, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nuremberg erteilen dem Vogt Balthasar Pfuner, der für die Äbtissin Margretha Gruntherin und den Konvent des Klosters zu St. Klara vor Gericht erscheint, einen Gerichtsbrief, inhaltlich dessen Walburg, Hans Hutters sel. Wittwe das Gut zu Mospach, ihren Erbteil und dem Rücklaß ihres Vaters Paulus Teuffel, im Vorbesitz des Ulrich Beroltz und gegenwärtig im Besitz des Heintz Lang, mit Genehmigung ihres Sohnes erster Ehe Hans Pückel und der übrigen Kinder an das St. Klara-Kloster verkauft hat und des weiteren Heintz Lang, der schon zwei Klostergüter besitzt, aus dem Gut zu Mospach die schuldige Gilt zu zahlen sich verpflichtet. - Gerichtszeugen: Jeronimus Haller, Sebolt Schleusselvelder, Wilhelm Hegum, Sigmund Furer. - Urkundszeugen: Sebolt Reich, Hektor Pomer. - Siegler: das Gericht zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg