Lagerbuch und Erneuerung des Bernhardt von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, über seinen Lehenanteil an Kaltenwesten (Oberes Schloß), gefertigt auf Befehl des Bernhardt von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, durch Enderis Beckher, geschworener Schreiber derer von Liebenstein, im Beisein des Hans Bentz, Schultheiß, Hans Diem, des Gerichts und Michael Rösch, Amtmann des Bernhardt von Liebenstein, alle zu Kaltenwesten; publiziert und beglaubigt durch David Pfeilstiker, öffentlicher Notar und Stadtschreiber zu Lauffen, und die Zeugen Johann Aychin, Geistlicher Verwalter und Hans Örlin des Gerichts zu Lauffen unter Anwesenheit des obengenannten Bernhardt von Liebenstein, des Hans Philipp von und zu Liebenstein für sich und namens seiner Brüder Rafe, Conrad und Bernhard sowie des Ludwig Haug, Sturmfederischer Vogt zu Oppenweiler, 1588, mit einzelnen Nachträgen und Register, Abschrift, unbeglaubigt
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Lagerbuch und Erneuerung des Bernhardt von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, über seinen Lehenanteil an Kaltenwesten (Oberes Schloß), gefertigt auf Befehl des Bernhardt von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, durch Enderis Beckher, geschworener Schreiber derer von Liebenstein, im Beisein des Hans Bentz, Schultheiß, Hans Diem, des Gerichts und Michael Rösch, Amtmann des Bernhardt von Liebenstein, alle zu Kaltenwesten; publiziert und beglaubigt durch David Pfeilstiker, öffentlicher Notar und Stadtschreiber zu Lauffen, und die Zeugen Johann Aychin, Geistlicher Verwalter und Hans Örlin des Gerichts zu Lauffen unter Anwesenheit des obengenannten Bernhardt von Liebenstein, des Hans Philipp von und zu Liebenstein für sich und namens seiner Brüder Rafe, Conrad und Bernhard sowie des Ludwig Haug, Sturmfederischer Vogt zu Oppenweiler, 1588, mit einzelnen Nachträgen und Register, Abschrift, unbeglaubigt
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 140 Bd 511
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 140 Liebenstein, Kammerschreibereiamt
Liebenstein, Kammerschreibereiamt >> 10. Grunddokumente >> 10.1 Lagerbücher
1588
Enthält: Renovationsbefehl - Ober- und Herrlichkeit - gemeine Dienst und Fron - Handlohn und Weglöse - Frevel und Unrecht - Abzug - Hauptrecht und Fäll - Leibhennen - ewig unabl. beständige und unbeständige Hellerzinse und Gülten - großer Fruchtzehnt - Weinzehnt - eigene Kelter und Kelterwein - Lehenbriefe - Publikation und Beglaubigung
Darin: U 1: 1442 April 10 - Dienstag nach Quasimodogeniti - Die Gebrüder Hans Peter und Conradt v. Liebenstein verleihen an Conradt Vautt zu Könnickhain (wohl Bönnigheim) die sogen. Hangende Mühle unter Kaltenwesten gelegen zu einem Erblehen unter genannten Bedingen. Sr.: A., Abschr. (Bl. 28-30); U 2: 1576 Juni 25 - Bernhardt d.Ä., Berhardt d.J. und Philipp von und zu Liebenstein einerseits und die Gemeinde Kaltenwesten andererseits einigen sich über die Baulast an der sog. Hangenden Mühle zu Kaltenwesten. Sr.: die genannten drei Junker von und zu Liebenstein und die Stadt Bönnigheim, Abschr. (Bl. 30r-33r); U 3: 1515 Aug. 9 - Donnerstag Laurentiusabend - Bechtoldt Hößlich, württ. Keller zu Lauffen, schließt namens seines Herren, Herzog Ulrich von Württemberg und mit Einwilligung von Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Lauffen, mit den Gebrüdern Bernhardt, Hans Peter und Heinrich v. Liebenstein einen Vertrag, wonach die Bebauer des Weinbergs, genannt der Constein, auf Markung Lauffen gelegen, ihren Wein, den sie seither in der dabei gelegenen württ. Kelter deuhen (keltern) mußten, in der Kelter zu Kaltenwesten deuhen können. Sr.: die Vertragspartner und die Stadt Lauffen, Abschr. (Bl. 329r-333); U 4: 1583 Dez. 10 - Graf Hauptrecht zu Eberstein und Kizingen verleiht als Vormund des Philipp von Eberstein an Philipp und Bernhardt (Obervogt zu Vaihingen) von Liebenstein das halbe Dorf zu Kaltenwesten, und andere näher bezeichnete Güter zu einem Mannlehen. Sr.: A: Abschr. (Bl. 336-337r); U 5: 1585 Nov. 25 - Markgraf Ernst Friderich von Baden bestätigt Bernhardt und Philipp von Liebenstein den Besitz ihres Mannlehens, den sechsten Teil am Zehnten zu Kaltenwesten mit allen Rechten und Zugehörungen, den zuvor Bernhardt der Ältere von Liebenstein besessen hat und den sie von seinem Vorfahren, dem Markgrafen Carl von Baden erhalten haben. Sr.: A., Abschr. (Bl. 338-339); U 6: 1587 Mai 29 - Markgraf Ernst Friderich von Baden verleiht an Bernhardt von Liebenstein den zweiten Teil des Zehnten zu (Kalten)Westheim, den dieser zuvor von Hans Ulrich von Talheim, Sohn des Reinhart von Talheim, gekauft hat, zu einem Mannlehen. Sr.: A., Abschr. (Bl. 339r-341); U 7: 1587 März 13 - Hans Ulrich von und zu Talheim verkauft mit Bewilligung des Ernst Friderich Markgraf zu Baden an Bernhardt von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, seinen Anteil an dem Frucht- und Weinzehnten zu Kaltenwesten für 2800 Gulden. Sr.: A. und die Unterhändler von Weiler, Hans Wolff von Stammheim und Hippolit Resch, fürstl. württ. Rat zu Stuttgart, Abschr., (Bl. 341r-347r)
Darin: U 1: 1442 April 10 - Dienstag nach Quasimodogeniti - Die Gebrüder Hans Peter und Conradt v. Liebenstein verleihen an Conradt Vautt zu Könnickhain (wohl Bönnigheim) die sogen. Hangende Mühle unter Kaltenwesten gelegen zu einem Erblehen unter genannten Bedingen. Sr.: A., Abschr. (Bl. 28-30); U 2: 1576 Juni 25 - Bernhardt d.Ä., Berhardt d.J. und Philipp von und zu Liebenstein einerseits und die Gemeinde Kaltenwesten andererseits einigen sich über die Baulast an der sog. Hangenden Mühle zu Kaltenwesten. Sr.: die genannten drei Junker von und zu Liebenstein und die Stadt Bönnigheim, Abschr. (Bl. 30r-33r); U 3: 1515 Aug. 9 - Donnerstag Laurentiusabend - Bechtoldt Hößlich, württ. Keller zu Lauffen, schließt namens seines Herren, Herzog Ulrich von Württemberg und mit Einwilligung von Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Lauffen, mit den Gebrüdern Bernhardt, Hans Peter und Heinrich v. Liebenstein einen Vertrag, wonach die Bebauer des Weinbergs, genannt der Constein, auf Markung Lauffen gelegen, ihren Wein, den sie seither in der dabei gelegenen württ. Kelter deuhen (keltern) mußten, in der Kelter zu Kaltenwesten deuhen können. Sr.: die Vertragspartner und die Stadt Lauffen, Abschr. (Bl. 329r-333); U 4: 1583 Dez. 10 - Graf Hauptrecht zu Eberstein und Kizingen verleiht als Vormund des Philipp von Eberstein an Philipp und Bernhardt (Obervogt zu Vaihingen) von Liebenstein das halbe Dorf zu Kaltenwesten, und andere näher bezeichnete Güter zu einem Mannlehen. Sr.: A: Abschr. (Bl. 336-337r); U 5: 1585 Nov. 25 - Markgraf Ernst Friderich von Baden bestätigt Bernhardt und Philipp von Liebenstein den Besitz ihres Mannlehens, den sechsten Teil am Zehnten zu Kaltenwesten mit allen Rechten und Zugehörungen, den zuvor Bernhardt der Ältere von Liebenstein besessen hat und den sie von seinem Vorfahren, dem Markgrafen Carl von Baden erhalten haben. Sr.: A., Abschr. (Bl. 338-339); U 6: 1587 Mai 29 - Markgraf Ernst Friderich von Baden verleiht an Bernhardt von Liebenstein den zweiten Teil des Zehnten zu (Kalten)Westheim, den dieser zuvor von Hans Ulrich von Talheim, Sohn des Reinhart von Talheim, gekauft hat, zu einem Mannlehen. Sr.: A., Abschr. (Bl. 339r-341); U 7: 1587 März 13 - Hans Ulrich von und zu Talheim verkauft mit Bewilligung des Ernst Friderich Markgraf zu Baden an Bernhardt von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, seinen Anteil an dem Frucht- und Weinzehnten zu Kaltenwesten für 2800 Gulden. Sr.: A. und die Unterhändler von Weiler, Hans Wolff von Stammheim und Hippolit Resch, fürstl. württ. Rat zu Stuttgart, Abschr., (Bl. 341r-347r)
1 Foliobd. in Perg. über Pappdeckeln, Bl. 1-356
Archivale
stark beschädigt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:30 MEZ