Franz I., römischer Kaiser, erhebt den Lucas Friedrich Hert, Hessen-Darmstädtischer Regierungsrat in Gießen und Hessischer Samthofgerichtsrat in Marburg, Sohn des Johann Casimir Hert, Hessen-Darmstädtischer Rat und 1. Leibmedikus, 1. Professor der Medizin der Universität Gießen, Enkel des Joh. Christoph Hert, gleicher Würden, des Bruders des Joh. Nikolaus Hert, Kanzlers der Universität Gießen, dessen Vaters Bruders Sohn Christoph Hert als k. u. k. Obristleutnant im Dienst des Erzhauses Oesterreich steht, in den erblichen Reichsadelsstand und verleiht ihm ein adliges Wappen: im blauen Schild eine auf einem goldenen Herz stehende, rechtsgekehrte silberne Taube, einen goldenen Zweig mit 2 goldenen Eicheln im Schnabel haltend, mit Helm, Helmzier und Decken genau beschrieben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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