Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg und Zeil, beurkundet, dass sich Agatha Wuertt zu Rötenbach, eheliche Tochter des verstorbenen Michael Wuertt und der Anna Vischer, gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannte Agatha von ihrem Eid, spricht sie von ihrer bisherigen Eigenschaft und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantiert, sie von Leibeigenschafts wegen fortan nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihr beliebt. Falls die Freigelassene liegende [und der Herrschaft Wolfegg steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Agatha, falls sie über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen muss.
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Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg und Zeil, beurkundet, dass sich Agatha Wuertt zu Rötenbach, eheliche Tochter des verstorbenen Michael Wuertt und der Anna Vischer, gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannte Agatha von ihrem Eid, spricht sie von ihrer bisherigen Eigenschaft und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantiert, sie von Leibeigenschafts wegen fortan nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihr beliebt. Falls die Freigelassene liegende [und der Herrschaft Wolfegg steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Agatha, falls sie über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2952
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1557 Oktober 25
12,7 x 32,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig und zerknittert
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg
Empfänger: Agatha Wuertt
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg
Empfänger: Agatha Wuertt
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Vischer, Anna
Waldburg, Heinrich Truchsess von
Wuertt, Agatha
Wuertt, Michael
Rötenbach : Wolfegg RV
Schloss Zeil : Reichenhofen, Leutkirch im Allgäu RV
Wolfegg RV
Wolfegg RV; Herrschaft
Zeil
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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