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Gf Hermann von Everstein übereignet dem Propst und Kl. Wormeln den Hof und das Erbe in Wormeln, Freihof genannt, den der Knappe Johann von Essentho1) von ihm zu Lehen gehabt hat, mit allen Nutzungsrechten, bietet Gewähr und kündigt sein Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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