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Gf Hermann von Everstein übereignet dem Propst und Kl. Wormeln den Hof und das Erbe in Wormeln, Freihof genannt, den der Knappe Johann von Essentho1) von ihm zu Lehen gehabt hat, mit allen Nutzungsrechten, bietet Gewähr und kündigt sein Siegel an.
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Gf Hermann von Everstein übereignet dem Propst und Kl. Wormeln den Hof und das Erbe in Wormeln, Freihof genannt, den der Knappe Johann von Essentho1) von ihm zu Lehen gehabt hat, mit allen Nutzungsrechten, bietet Gewähr und kündigt sein Siegel an.
Vermerke: Wormeln Urk. 54, Ausfertigung, Pergament, eisenfleckig, mit kleinen Fraßlöchern, das Siegel des Ausstellers an Pergamentpressel eines zerschnittenen, wenig älteren Textes anhängend. Rückseitig: Liberatio des vryen hoves in Wormelon (15. Jh.). - Abschrift in Msc. VII 4519 fol. 29 (verkürzt) und eine weitere Abschrift des 16. Jh. in RKG C 31 Bd 2 fol. 74. Regest: Msc. I 242a/b S. 21 Nr. 6 Spilcker, UB Everstein S. 302 Nr. 350, INA 4,1 S. 130 Nr. 33.
1) Nw Marsberg (Stadt Marsberg).