Hans von Roll, zu Stuttgart gef., weil er den Kanzleischreiber Sebastian Jäger verwundet und weitere strafbare Handlungen begangen hatte, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen und eine Bürgschaft zu leisten, auch eine Verschrei bung des Inhalts aufzurichten, Stuttgart nicht zu verlassen, bis er sich mit S. Jäger vor dem Stadtgericht zu Stuttgart rechtlich oder gütlich verglichen habe, sich außerdem mit der Herrschaft wegen ihrer Forderung zu vertragen, verspricht unter Eid, dies zu befolgen, und schwört U. - Bürgin mit 200 fl: Elsbeth Seybold, Ehefrau des Stoffel Seybold, Wirtin "Zum Wolf". Beilage: Anweisung der Kanzlei an die Registraturen, den Bürgschaftsbrief der Wirtin "Zum Wolf" für Hans von Roll zu kassieren und herauszugeben, Pap., 1 Bl. 2. Dez. 1560.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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