Search results
  • 30 of 285

Johann Herr zu Eltz (Elcze) einigt mit seinen Söhnen Herrn Johann von Einemberg (Eynberg) Herrn zu Landskron einer- und Herrn Daniel von Mudersbach (Muderß-) den Jungen, andererseits, nachdem Daniel Johanns Feind gewesen und ihm sein Teil zu Hohlenfels (Holnffels) abgewonnen, dahin, daß Johan an Daniel erblich ein Drittel von seinem Teil am Schloß Hohlenfels (Holnffels), der Behausung und an Wiesen, Äckern, Wäldern, Mühlen und anderem bei Hohlenfels (Holnffels) übergibt sowie daß Johann und seine Erben bei Verpfändung oder Verkauf ihres Anteils diesen zuerst Daniel und seinen Erben anbieten und wenn sie sich nicht gütlich vertragen können, durch je einen Ganerben zu Hohlenfels (Holnffels) dies verbindlich entscheiden lassen, dies sollen Daniel und seine Erben für den von Johann erhaltenen Teil ebenso halten. Siegler: Johann von Einemberg, Daniel von Mudersbach und Johann Herr zu Eltz. Siegler: Aussteller.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view
Loading...