Papst Johann XXII. an den Abt von Werden (Werdinensis): Auf die
Beschwerde der Äbtissin und des Kapitels des der römischen Kirche
unmittelbar unterstellten Stiftes Essen hin beauftragt er ihn, dafür zu
sorgen, dass jene nicht weiter von gewissen Leuten an Personen und Gütern
geschädigt werden, sich jedoch nicht um Personen und Dinge zu kümmern, die
hiermit nichts zu tun haben, und auch nicht gegen Bischöfe und andere
Würdenträger (superiores prelatos) sowie irgendeine Gemeinschaft oder ein
Kollegium Exkommunikation, Absetzung (suspensionis) oder Interdikt zu
verhängen. Datum Auinione 5. idus Decembris, pontificatus nostri anno
primo.