Ulrich Wochner, des Reichs Freilandrichter auf Leutkircher Heide und in der Gepirs, beurkundet, daß er zu Ravensburg an der freien Reichsstraße Gericht gehalten hat in Sachen Jörg Löw, Untervogt und Verweser der Landvogtei Schwaben, gegen Jörg von Burgau. Letzterer entbindet in Erfüllung eines ergangenen Urteils zwei ehemalige Gefangene von dem Gelöbnis, das er ihnen abgenommen hatte. Er entrichtet dem Untervogt 10 lb d, zu deren Zahlung er verurteilt worden war, sowie 3 fl und 1 Ort Gerichtskosten. Wegen des übrigen Urteilsinhalts bietet er an, sich mit dem Landrichter gütlich zu einigen.