Wilhelm von Massenhausen, Marschall in Bayern, stellt dem Bischof Paul von Freising einen Revers über die jederzeit widerrufliche Verleihung der Pflege über die bischöfl. Besitzungen u. Untertanen im Lande Bayern u. der Feste in Freising aus. Der genannte Pfleger erhält jährlich 200 Haller u. das Stadtgericht zu Freising, über eventuelle Schadensansprüche entscheidet ein Schiedsgericht, zu dem der Bischof aus seinen Räten u. der Pfleger aus dem Domkapitel Freising je 3 Vertreter ernennt. Beim eventuellen Tod des Bischofs untersteht der Pfleger bis zur päpstlichen Bestätigung eines neuen Bischofs dem Domkapitel; S: Wilhelm von Massenhausen, Marschall in Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv