Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Enthält: Zivilprozesse, Verkaufs-, Schuld- und sonstige Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Aufgebote, Zwangsversteigerungen, Testamente, Eheverträge, Registersachen, Verwaltungs- und Personalakten (ca. 1866-1945)
Bestandsgeschichte: Zwischen 1941 und 1955 erfolgten keine Anbietungen an das Staatsarchiv. 1955 teilte das Amstgericht mit, das große Teile der im Amtsgericht lagernden Akten und Register durch Kriegseinwirkungen verloren gegangen sind. Die vorhandenen Reste bis zu dem Weglegejahr 1944 wurden weiterhin dem Staatsarchiv Marburg angeboten, spätere Laufzeiten dem Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landgericht Hanau wurde im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung zum 1. Januar 1822 aus den Ämtern Bücherthal und Windecken errichtet (kurh. GS 1821, S. 29, 69). Zum 1. Juli 1850 wurde das Landgericht aufgehoben und in die Justizämter Hanau I und II aufgeteilt (kurh. GS 1850, S. 15). Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurden die beiden Hanauer Justizämter wieder vereinigt und in „Amtsgericht Hanau“ umbenannt (PrJMBl. 1867, S. 221; PrGS 1878, S. 275).
Ab dem 15. Juni 1943 wurde durch die Kriegsumstände das Amtsgericht Windecken als Zweigstelle des Amtsgerichts Hanau vorläufig eingerichtet. Mit dem Kriegsende 1945 wurde es bei dieser Einrichtung offiziell belassen.
Zum 1. Juli 1968 wurde der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Langenselbold zugeteilt und auch dort eine Zweigstelle eingerichtet. Beide Zweigstellen wurden zum Beginn des Jahres 1971 aufgehoben.
Gerichtsbezirk:
Bruchköbel, Dörnigheim, Gronau (seit 1968), Großauheim, Großkrotzenburg, Hanau, Hochstadt, Kesselstadt (bis 1907), Kilianstadt (bis ?), Mittelbuchen, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden (bis ?), Oberissigheim, Oberrodenbach, Roßdorf (bis ?), Rüdigheim, Rumpenheim (bis 1866), Wachenbuchen
sowie der Gutsbezirk Wolfgang (ab 1929 Gemeinde Wolfgang)
Die Gemeinden Eichen, Erbstadt, Marköbel, Niederdorfelden, Ostheim und Windecken wurden bereit zum 1. April 1823 wieder in das Justizamt Windecken ausgegliedert.
Zum 1.10.1944 wurden die Kreise Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern dem Regierungsbezirk Wiesbaden unterstellt, wobei Hanau an den Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt fiel. Die Folge davon ist, dass die Überlieferung des Amtsgerichts nur bis zum Jahre 1944 reicht, für das spätere Schriftgut ist das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zuständig.
Findmittel: Ablieferungslisten (für Verwaltungs- und Personalakten), handschr. Findbuch über Testamente, Eheberedungen u.ä. des 17./18. Jhs. (alphabetisch), teilweise unverzeichnet
Referent: Herr Dr. Petter, Frau Laube
Zusatzinformationen: Letzte Aktualisierung: 4.12.2017
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.