Wilhelm, Graf zu Wied und Herr zu Isenburg, der schon lange Zeit mit Philippa von Loën verheiratet ist, aber keinen Leibeserben mit ihr hat, und dessen Bruder Johann verstorben ist, ohne eheliche Söhne zu hinterlassen, sondern nur einige Töchter, und der daher befürchtet, daß seine Grafschaft, Herrschaften, Land und Leute unter Auseinandersetzungen um die Erbfolge leiden werden, setzt seinen Verwandten Friedrich, den ältesten Sohn von Runkel, als Erben ein. Diesem ist Agnes von Virneburg, die Schwester der Brüder Ruprecht und Wilhelm, Grafen zu Virneburg, Herren zu Saffenburg und Falkenstein, zur Ehe versprochen. Die Grafen von Virneburg versprechen, ihrer Schwester 4000 oberländische Gulden Heiratsgut mitzugeben und weisen dem künftigen Ehepaar die Renten und Gefälle des Dorfes Rech in der Herrschaft Saffenburg zu. Dietrich, Herr zu Runkel, der Vater des künftigen Ehemanns, bekennt, daß er seinem Sohn zur Ausstattung einen Anteil an der Herrschaft Isenburg gegeben hat, den dieser bis zum Tod seines Bruders, Wilhelm Graf zu Wied, innehaben soll. Graf Wilhelm schenkt mit Zustimmung seiner Ehefrau Philippa seine Grafschaft, Schloß und Stadt Wied, Schloß und Herrlichkeit Braunsberg, Stadt, Schloß und Herrlichkeit zu Dierdorf, seinen Anteil an Schloß, Festung und Herrlichkeit zu Isenburg und alle sonstigen Lande, Rechte und Gefälle als Schenkung unter Lebenden an das künftige Ehepaar unter der Bedingung, daß die Schenkung erst nach seinem Tod in Kraft treten soll und auch die Lasten mit übernommen werden müssen. Dietrich, Herr zu Runkel, verzichtet für sich und seine anderen Kinder auf alle Ansprüche, mit der Ausnahme, daß, falls Friedrich ohne leibliche Söhne stirbt, die Besitzungen an seinen zweitältesten Sohn fallen sollen. Sr.: Wilhelm, Graf zu Wied, Philippa von Loën, Dietrich von Runkel, Friedrich von Wied-Runkel sowie Ruprecht und Wilhelm, Grafen zu Virneburg, und die von allen Parteien dazu gebetenen Zeugen Dietrich, Herr zu Manderscheid und Daun, Johann, Herr zu Eltz, und Otto Waldbott von Bassenheim. Ausf. Perg. - 9 Sg. anh., 1 besch., 2 - 7 u. 9 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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