14/13 [fol. 296-301]: Eintreffen der hzgl. Patente für die Apothekenvisitationen. Erläuterungen des Dekans über das Vorgehen bei der Visitation: (1) Auswahl der zu besuchenden Orte. (2) Bekanntmachung der Visitation. (3) Berufung der Chirurgi, Hebammen und geschworenen Weiber. (4) Vorlegung des Visitationspatents. (5) Visitation der Apotheke. (6) Visitation der Hebammen. (7) Visitation der Chirurgi. (8) Anfertigung des Visitationsprotokolls. (9) Rechtl. Grundlagen für das Vorgehen (Apothekenordnung) und Einsicht in frühere Protokolle (10) Einziehung und Weiterleitung von Strafgeldern. Verteilung der Endimenten und der zu visitierenden Orte unter die drei Visitatoren. Sonderregelung für die Offizinen Urach (Streit zwischen dem Physikus Dr. Oettinger und dem Provisor) und Hohentwiel (Erhebung der Diäten).

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv