Dompobst Johann Christoph Neustetter, genannt Stürmer, Domdekan Johann Georg Fuchs von Dornheim (Dornheimb), Senior Sebastian Schenk von Stauffenberg und das Kapitel des Domstifts (kaiserlichen Stifts) zu Bamberg beurkunden als Lehenherrschaft, dass Julius von Streitberg zu Greifenstein, fürstlich-bambergischer Rat und Land- und Lehenrichter, auf seine Bitte hin und nach längerer Diskussion wegen einiger Bedenken gegen das von ihm erworbene Gut von Adam Schneider zu Stücht, eines Untertanen des Werkamtes Sankt Kunigunde, mit seinen genannten Zinsleistungen einige andere Güter im Tausch erhalten kann: ein Haus (behaußung) zu Königsfeld (Künsfeld) zusammen mit einem darunter gebauten Brauhaus und Keller sowie ein kleines und von zwei Beständern bewohntes Wohnhaus, das sonst alles den jungen Reinharden angehörig ist, einen Acker, den früher [Vor- und Familienname wegen Textverlust unbekannt] innehatte und jetzt Hans Nickel innehat, einen Acker, der der Witwe von Hans Pfister zuständig ist, einen Acker des Gemeinhirten Hans Stenglein, alles zu und um Königsfeld liegend, drei Äcker von Hans Lochner, einen Acker von [Vorname durch Textverlust unbekannt] Schrencker, beides zu Drosendorf und einen Acker zu Huppendorf, den jetzt Erhard Rost innehat. Bei allen Gütern werden die Zinsleistungen erwähnt. Die Aussteller übergeben für sich und ihre Nachkommen Julius von Streitberg, seinen Erben und Erbnehmern die Zinsen, Abgaben (weisset), Dienstbarkeiten, Rechten und Gerechtigkeiten, wie sie auf dem Lehengut des Werkamtes hergekommen waren und bisher von den Werkmeistern gebraucht, genutzt und genossen wurden. [Durch Textverlust kann der folgende Inhalt nur teilweise wiedergegeben werden:] Für das frei eigene Haus, das Brauhaus, den Keller und das Wohnhaus zu Königsfeld muss Julius von Streitberg keine Abgaben und Dienste leisten, die er aber nach einem übergebenen Revers- oder Wechselbrief dem Werkmeister zu Bamberg für die genannten Äcker zu entrichten hat. Julius von Streitberg und seine Erben können die Zinsen, Abgaben, Lehenschaften, Handlöhne, Gebote und Verbote, Rechte und Gerechtigkeiten des frei eigenen Hauses, des Brauhauses, des Kellers und des Wohnhauses zu Königsfeld ohne jede Hinderung und ohne jeden Einspruch nutznießen und gebrauchen und wie mit ihren eigenen Gütern tun und lassen, was sie wollen. Die Aussteller verzichten für sich und ihre Nachkommen auf alle Rechte, Gerechtigkeiten und anderes und versprechen, dass sie Julius von Streitberg und seine Erben vertreten werden, wenn jemand auf das ihm als frei eigen übergebene Haus mit Brauhaus, Keller und Wohnhaus Ansprüche erheben oder streitig machen wird, vertreten und verteidigen und schadlos halten werden. Die Übergabe der Zinsen, Abgaben, Vogtei, Handlöhne, Botmäßigkeiten und aller anderer genannter Gerechtigkeiten durch die Aussteller werdenkeinerlei Verbote, Privilegien, Gnadenerlasse, geistliche oder weltliche Rechte oder andere Begnadigungen und Freiheiten beeinträchtigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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