Gabriel Oelhaffen, Kastner des gemeinen Almosens, gelobt das mit Erlaubnis des Rates auf ein Schüpflein bei seinem Hof zu Wolkershoff übertragene Feuerrecht nach Wiederaufbauung des vom Friedländischen Volke abgebrannten Hofes wiederausbrechen und in den alten Stand richten zu wollen; ein Gleiches gelobt Christoff Fürer, Eigenherr des oben genannten Hofes, für einen anderen Hof, zunächst am Eingang des Oelhafen'schen Hofes gelegen, bei welchem ihm eine gleiche Übertragung des Feuerrechts erlaubt worden war. - Siegler: Oben genannter Christoff Fürer, des Älteren und geheimen Rats und Losungsherr.