Kurfürst Philipp von der Pfalz und Kaspar und Alexander von Pfalz[-Zweibrücken] verleihen die St. Nikolauskirche in ihrer gemeinsamen Herrschaft Guttenberg zu Oberotterbach, genannt zum Clausberg, die bisher ein Laienbruder innegehabt hat, zum Lob Gottes, Mariens und der Heiligen und zur Mehrung des Gottesdiensts den Brüdern des Franziskanerordens der Dritten Regel und Observanz zu Weißenburg und ihrem Minister, Bruder Martin Betmann. Dazu gehören auch die Zugehörde und Güter der Kaplanei, beginnend an der Kirchentür und dann der untersteinten und mit Steinen gekennzeichneten Grenzen entlang im Kreis wieder zur Kirchentür. Dies wird als freies Eigengut verliehen, die Empfänger sollen sie mit geistlichen, ehrbaren Personen der Observanz genießen und brauchen, sie instandhalten und Pastor, Pfarrer, Kaplan der Kirche zum Clausberg und andere bei ihren Gerechtigkeiten belassen. Ohne Zustimmung der pfalzgräflichen Verkäufer sollen sie keine Gülten oder Güter aus ihrer Herrschaft dazukaufen oder -bringen. Bei Vergehen sollen geistliche Dinge durch ihre Oberen gestraft werden, in anderen Dingen behalten sich die Pfalzgrafen Änderungen vor.