Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt den Meistern und dem Rat der Stadt zu Selz (Sels), dass sie die gewöhnliche Steuer von 32 Pfund Pfennigen, die sie ihm zum vergangenen St. Martinstag zu geben schuldig waren, an das Stift zu Nieder-Ingelheim (probst und convent in dem sale zu niddern Ingelnheim) überantworten. So die Zahlung erfolgt ist, sagt der Pfalzgraf die Stadt bezüglich der Steuer mit dem vorliegenden Brief quitt und ledig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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