Matthäus Fetzer, Müller zu Langenau [Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm die Pfleger Leo Rot und Wilhelm Friedrich Heintzel sowie der Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] Johann Höpp ein Feldlehen des Spitals in Nerenstetten [Alb-Donau-Kreis], das Leuckerlehen genannt wird und das er bisher auf Lebenszeit bewirtschaftet hat, auf seine Bitte hin zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen weiterhin in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 2 Imi Roggen und 2 Imi Hafer nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Lehen verpfänden, verkaufen oder vertauschen, aber nur an Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber eine Weglöse in Höhe eines Zehntels des Werts des Lehens zu und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumigkeiten in der Lieferung der Abgaben können Pfleger und Hofmeister das Lehen einziehen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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