Schuldforderung. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß die Appellanten zur Begleichung einer Schuld von 500 Rtlr. verpflichtet wurden, die Johanns und Katharinas inzwischen verstorbener Bruder Dietrich von dem Berg zur Beschaffung seiner Ausrüstung als Soldat bei Scheuren aufgenommen und für die er sein zukünftiges Erbe als Sicherheit gesetzt hatte. Die Appellanten bestreiten, daß Dietrich berechtigt war, zu Lasten seiner Mutter und seiner Geschwister das künftige Erbe zu belasten, und bestreiten, Erben ihres Bruders geworden zu sein. Sie machen zudem eine Gegenforderung in gleicher Höhe geltend.