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Strafvorschriften gegen Landesverrat
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1943
Enthält v.a.:
Rückwirkende Anwendung des Gesetzes vom 24. Apr. 1934 auf Angehörige der SS- und Polizeigerichtsbarkeit
Befehl des RFSS und Chefs der Deutschen Polizei vom 22. Apr. 1943