Hans Weidner zu Otterbach, der vor einigen Tagen Simon Küekopf, dem alten Müller zu Oberscheffach, eine dort gelegene, nach Lage und Anstößern näher beschriebene Wiese von einem guten Tagwerk Fläche abgekauft hat, verschreibt daraus dem Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall eine jährliche und ewige Gülte, die aber keine Herrengülten- oder Vorgeldsgerechtigkeit beinhaltet. Mit der Abgabe anerkennt der Aussteller aber die städtische Obrigkeit über genannte Liegenschaft und die Verbindlichkeit, für dieselbe Steuern und Abgaben (u.a. Reise- und Grabengeld) zu bezahlen.