Abt. 316 Seeämter (Bestand)
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Abt. 316
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Reichs- und Bundesbehörden seit 1871
1875-1986
Geschichte des Bestandsbildners: Die Seeämter des Deutschen Reiches wurden durch Gesetz vom 27. Juli 1877 eingerichtet. In der preußischen Provinz Schleswig-Holstein gab es zunächst Seeämter in Flensburg, Lübeck und Tönning. Sie hatten die Aufgabe, Seeunfälle zu untersuchen, bei denen Schiffe unter deutscher Flagge oder in deutschen Hoheitsgewässern betroffen waren. In einem gerichtsähnlichen Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung wurden neben der Unfallursache auch die Verhaltensweisen der Beteiligten überprüft. Darüber hinaus erfüllten die Seeamtssprüche gutachterliche Funktionen. Schuldfeststellungen hatten keine unmittelbaren Auswirkungen für die Beteiligten, wurden aber in eventuell folgenden Zivil- oder Strafprozessen herangezogen. Widerspruchsinstanz war das Reichs- bzw. seit 1950 das Bundesoberseeamt mit Sitz in Hamburg. Das Gesetz zur Einrichtung der Seeämter galt – nach seiner Novellierung im Jahre 1935 – bis zum 30. September 1986 fort, als das Seeamtswesen neu organisiert wurde.
105 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ