Weder Illusionen noch Euphorie: In der Denkpause zwischen Regierungserklärung 1972 und Generaldebatte. Gespräch mit dem neuen Finanzminister von Baden-Württemberg, Robert Gleichauf, CDU
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721025/103
6026866
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Juli
01.07.1972
(O-Ton) Robert Gleichauf, CDU, neuer Finanzminister von Baden-Württemberg: ab 03'05: Vereinbarung zwischen Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten über Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer auf 35 Prozent / Gesetzliche Fixierung steht noch aus / Länder haben ihre Etats auf diesem Satz aufgebaut / Liegt unter dem von den Ländern geforderten und benötigten / Für 1972 und 1973 vereinbart / Der Bund kann den Ländern nicht ständig neue Aufgaben aufbürden und sie bei der Finanzierung allein lassen / Grundgesetz verpflichtet Bund zur Sorge um ausreichende Finanzausstattung / Leistungsstarkes Land Baden- Württemberg nicht besser dran als andere: Nivellierung durch Länderfinanzausgleich, überdurchschnittliche Leistungen im Hochschulbereich auch für andere / Explosive Lohn- Preisentwicklung betrifft auch Gemeinden / Wachsende Forderungen an öffentliche Dienstleistungen / Regierungserklärung und Etat: Jeder Haushalt ist in Zahlen geprägtes Regierungsprogramm / Personaletat, Personaleinsparungen / Keine Experimente, die zu Personalmehrbedarf führen, etwa beliebig verkürzte Arbeitszeit / Mittel für andere Bereiche: Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten, Altersheime / (7'17)
Akzentmusik (0'35)
Akzentmusik (0'35)
0:11:00; 0'11
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Kaspar, Siegfried
Baden-Württemberg; Finanzminister
Baden-Württemberg; Haushalt 1972
Baden-Württemberg; Landesregierung: Regierungserklärung 1972
Bund-Länder-Verhältnis: Länderfinanzausgleich
Finanzierung
Grundgesetz
Steuer: Umsatzsteueranteil der Länder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ