Vereinbarung zwischen Fürst Günther von Schönburg-Waldenburg, Graf Joachim von Schönburg-Glauchau und dem Kammerpräsidenten Dr. Johnen aus Glauchau, daß die Leitung der fürstlichen und gräflichen Domenialkanzleien auf Dr. Johnen übertragen wird

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Sächsisches Staatsarchiv
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