1.1.2.5. Geheimer Rat und Geheime Kanzlei
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Tektonik
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.2. Jülich-Berg
Dieser Bestand umfaßt die Reste zweier großer Registraturen, der Geheimen Kanzlei und des Geheimen Rates. 1668-1682, endgültig 1692, wurde der alte fürstliche Hofrat in zwei Behörden zerlegt, den Hof-(Justiz) Rat als oberste Gerichtsbehörde und den Regierungs- oder Geheimen Rat für die Hoheits-, Lehen-, geistlichen und Steuersachen, der bis zu den Änderungen der Jahre 1802/1804 die Hauptverwaltungsbehörde für die vereinigten Herzogtümer blieb, aber auch seit 1692 Revisionsinstanz für die Urteile des Hofrates war und in Lehens-, Steuer-, Jagd- und Bergwerkssachen, später auch in protestantischen Ehesachen richterliche Erkenntnis übte. Von den zahlreichen Neugründungen des Kurfürsten Johann Wilhelm (1688 Bergratskollegium, 1693 Lehenskommissariat, 1694 Geistlicher Rat, 1699 Polizei- und Kommerzienrat, 1704 Geheime Konferenz, 1708 Collegium Medicum) hat lediglich die Steuerbehörde (bis 1743) den Gründer überlebt. Geheimer Rat, Hofrat und Hofkammer sind die drei Hauptbehörden des 18. Jh., zu denen 1769 das Oberappellationsgericht, 1778 der Geheime Steuerrat, 1792 das Oberste Forst- und Jagdamt traten. Als nach dem Verlust des Herzogtums Jülich durch die Verwaltungsreform des Jahres 1802 alle diese Behörden zu einer Landesdirektion zusammengefaßt wurden, war deren 1. Deputation im wesentlichen die Fortsetzung des Geheimen Rates, während die 2. Deputation die Geschäfte der Hofkammer, des Steuerrates und des Forst- und Jagdamtes weiterführte. An Stelle des Consilium medicum wurden Medizinalräte ernannt. Von den zahlreichen Ende des 18. Jh. geschaffenen Kommissariaten blieben nur die Landtagskommission sowie das Steuerkassen- und Wegebaukommissariat bestehen. Dazu kam als neue Einrichtung die Separatkommission zur Verwaltung des säkularisierten geistlichen Besitzes, die 1805 als ”Ausfluß des Geheimen Rates“ bezeichnet wird. Die Besitzungen der aufgelösten linksrheinischen Korporationen wurden durch die Hofkammer bzw. Landesdirektion II verwaltet. Die Zuständigkeit des Geheimen Ratskollegiums regelte das Justiz-Erläuterungs-Edikt von 1769 Juli 12 (Scotti Jülich-Berg, Verordnungen Nr. 2035). Bei der Neuordnung des Bestandes, abgeschlossen 1942, ist darauf verzichtet worden, die Akten, die sich 1809 im Archiv befanden, von den Registraturresten zu trennen, zumal für beide Gruppen ausreichende Verzeichnisse fehlen, mit Ausnahme eines Sachweisers von 1766 zur Hoheitsregistratur. Von der Hoheits-, Lehens-, Geistlichen, Geheime Rats- und Landtagsregistratur ist nur die letztere geschlossen erhalten geblieben. Den Umfang der Aktenkassationen des Jahres 1809 macht der genannte Sachweiser der Hoheitsregistratur deutlich, wenigstens für eine Teilregistratur. Die Reste der Lehensregistratur sind heute mit den Urkunden des Lehensarchivs vereinigt, die wenigen Steuerakten als Vorakten zum Bestand Jülich-Berg IV Geheimer Steuerrat genommen. Die Akten der 1. Deputation der Landesdirektion 1802-1804, die nichts anderes war als der umgebildete Geheime Rat, und die Akten des kurfürstlichen Geheimen Rates (1804-1806) sind mit zum Bestand genommen worden, da sie die Akten des alten Geheimen Rates weiterführten. Aus dem gleichen Grund hat man die Akten der herzoglichen Regierung (=Jülich-Berg VI) in den Findbüchern von Jülich-Berg II und Jülich-Berg III (Hofkammer) mitverzeichnet. Doch liegen für alle drei Gruppen besondere Standverzeichnisse vor. Die Aktenreste der kurzlebigen Behörden aus der Zeit Johann Wilhelms, wie der Kommissionen vom Ende des 18. Jh., sind zu gering, als daß sie gesondert aufgestellt werden konnten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ