Finanzielle Auseinandersetzung anlässlich der Eingemeindungen der Gemeinden Kliestow, Güldendorf, Lichtenberg, Markendorf und Rosengarten sowie der Überführung der Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Lossow, Ober- und Unterlindow, Schlaubehammer und Weißenspring in den Landkreis Lebus im Mai 1947
Vollständigen Titel anzeigen
StAFF 2-121 BA II 698
4764
StAFF 2-121 Rat der Stadt Frankfurt (O) 1945-1952
StAFF 2-121 Rat der Stadt Frankfurt (O) 1945-1952 >> 06. Finanzverwaltung >> 06.01. Finanzsteuerung
1947
Enthält auch:
- Ortssatzung über die Eingemeindung vom 24.06.1947
- Ortssatzung über die Eingemeindung vom 24.06.1947
Archivale
Provenienz: Sachgebiet Planung und Überwachung / Haushalt
Brieskow-Finkenheerd
Güldendorf
Kliestow
Lebus
Lichtenberg
Lossow
Markendorf
Ober- und Unterlindow
Rosengarten
Schlaubehammer
Weißenspring
Eingemeindung
Haushalt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 10:42 MESZ