Lindheim: Konrad Textor, Stadt- und Gerichtsschultheiß zu Büdingen, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm in der Wohnung des verstorbenen Phil...
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A 3 Lindheim, 1604-05-30
A 3 Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 11 Orte, Buchstabe L >> 11.24 Lindheim
1604 Mai 30
v. Diez
Pergament, Notariatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lindheim: Konrad Textor, Stadt- und Gerichtsschultheiß zu Büdingen, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm in der Wohnung des verstorbenen Philipp Dietrich v. Diez, jetzt verstorben zu Lindheim, dieser in Gegenwart seiner Ehefrau Anna Maria geb. Reiprecht v. Büdingen, seinen letzten Willen und eine donatio mortis causa zugunsten seiner Ehefrau erklärt habe. Unter anderem setzte er fest, dass seine Ehefrau die Nutznießung seiner kurtrierischen Lehen, bestehend aus einem Haus zu Koblenz und aus Höfen zu Pfaffendorf und Solbach sowie den beiden Zehnten zu Ochtendung übertragen und seine Tochter Eva Dorothea zur Erbin eingesetzt habe. In gleicher Weise wurde über seine Fahrhabe verfügt - Zeugen: Veit Justus Riccius, Pfarrer zu Lindheim, David Röder, Schultheiß und Johann Mertz, Gerichtsschreiber daselbst, Johann Tugendt, Schultheiß zu Hainchen, Michael Schaurmann, Hofmann zu Lindheim und M. Velten Vogel, Bürger und Barbier zu Windecken
Acc. 39/82 (GNM 8313)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ