Der Notar Jeremias Kugler von Rastatt beurkundet ein auf Ersuchen des markgräflich badischen Geheimen Rats J. F. Nagel in Gegenwart des badischen Oberjägermeisters Freiherrn von Humpiß in den frauenalbischen Dörfern Völkersbach (Wirtshaus zum Engel) und Spessart (Stube des Anwalts Weber) veranstaltetes Zeugenverhör wegen des Jagdrechts des Hauses Baden im Amt Frauenalb und wegen der von den frauenalbischen Amtsuntertanen dafür zu leistenden Frondienste.