Graf Johann V. von Nassau und Diez sowie seine Ehefrau, geborene Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen und Diez, bevollmächtigen Winrich von Talheim dazu, mit Hilfe von Notaren eine Protestation anzufertigen und weitere rechtliche Schritte gegen die Erneuerung einer Erbbrüdereinung zu unternehmen. Diese Erbbrüdereinung hätten Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, Albrecht und Johann von Sachsen, allesamt auch Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, sowie die Landgrafenbrüder Wilhelm I. der Ältere, Wilhelm II. der Mittlere von Hessen und Elisabeths Bruder, Landgraf Wilhelm III. der Jüngere von Hessen, geschlossen, obwohl dies dem Ehevertrag zwischen Johann und Elisabeth zuwiderlaufe und Letzteren und ihren Erben Schaden verursache. Die neue Einung bestimme nämlich, dass beim Tod Wilhelms des Jüngeren ohne rechte Mannleibeserben die Grafschaften Katzenelnbogen und Diez sowie alles von Graf Philipp von Katzenelnbogen (+) über dessen Tochter Anna, die Witwe Landgraf Heinrichs III. von Hessen (+), Ererbte an die Brüder von Hessen-Kassel oder die Fürsten zu Meißen fallen solle. Sie wäre ohne Wissen und Willen und zu Nachteil der Aussteller geschlossen worden, weshalb nun deren Protest erfolge.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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