Ungeachtet der von römischen Kaisern und Königen der Stadt Ulm gewährten Privilegien, laut denen der Liegenschaftserwerb durch geistliche Personen und Institutionen in der Stadt Ulm und ihrem Zehntbezirk beschränkt und streng reglementiert worden ist, erlauben Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ulm dem Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen, ein nach Anstößern näher bezeichnetes, mit genau spezifizierten Zinsen belastetes Haus in der Stadt Ulm zu erwerben, für welches künftig jährlich auf Martini eine Steuer von 1/2 fl rh zu entrichten sein wird.