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Einberufung der namhaften (brandenburg-preussischen) Theologen des Landes an der Universität Königsberg auf die Königsberger Versammlung auf den 11. Februar 1551 durch Markgraf Albrecht zu Brandenburg [..].
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Einberufung der namhaften (brandenburg-preussischen) Theologen des Landes an der Universität Königsberg auf die Königsberger Versammlung auf den 11. Februar 1551 durch Markgraf Albrecht zu Brandenburg [..].
Außer Einladungsschreiben ("die Herrn Theologi wollen doch sich selbst als die verstendigen weisen und umb Gottes willen behertzigen das grosse ehlend der armen betrübten Kirchen darinnen[...] sie wolten sich untereinander freundlich vergleichen, vereinigen und vertragen, einander etwas zu gut halten, vergeben und wie die brüder untereinander friedlich forthin leben […] (vgl. S. 6-7).
Bekenntnisse und Darstellungen zur vorangegangenen Diskussion auch mit den "oberländischen Theologen", und auch unter Einbeziehung der Erklärung, die am 1. Juni 1550 von "Ionnes Brentius, Matheus Aulberus D., [ … ] bis Valentinus Vannius, Parochus in Cannstadt"
als Ergebnis der der Versammlung in Tübingen unterzeichnet worden war.
ungebundene Druckbogen (Bogen 205 - 259) Seitenzahlen (unten) S. 1 - S. 225 (S. 225ff fehlen)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.