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Propst Albrecht von Ellwangen bestätigt als Lehensherrn den Verkauf des hinteren Teils des Schlosses Wasseralfingen druch Eberhart von Alfingen von Hohenalfingen an seinen Vetter Wilhelm von Alfingen um 2.300 Gulden.
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Propst Albrecht von Ellwangen bestätigt als Lehensherrn den Verkauf des hinteren Teils des Schlosses Wasseralfingen druch Eberhart von Alfingen von Hohenalfingen an seinen Vetter Wilhelm von Alfingen um 2.300 Gulden.