Vertrag zwischen Preußen, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Bayern, Württemberg und Sachsen einerseits und den Staaten des thüringischen Zoll- und Handelsvereins andererseits über den Anschluss an den Gesamtzollverein. Berlin, 11. Mai 1833. Sondervertrag vom 11. Mai 1833 über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse. Sonderartikel zu Artikel 40