Der kurfürstliche Hofrat in München bestätigt und beurkundet einen Vergleich zwischen der Bürgergemeinde Rohr und dem beklagten Kloster Rohr als deren Grundherrn. Beide Parteien einigen sich dahingehend, dass die Bürger künftig auf das Scharwerksbrot für landwirtschaftliche und Jagd-Frondienste sowie auf die Rückzahlung entrichteter Bußgelder verzichten. Im Gegenzug gewährt Augustin [Pauhofer], Propst des Klosters Rohr, im Einvernehmen mit dem Konvent, den Bürgern das Holzsammeln in den klostereigenen Wäldern sowie das Weiderecht auf der „Rohrweeg genannten Wismahd jeweils zu festgelegten Zeiten. Des Weiteren verpflichten sich die Bürger, auch künftig den Wolfshaber abzugeben. S: Kurfürstlich-bayerischer Hofrat in München

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv