(1) O 1036 (2)~Kläger: Sämtliche Eingesessene des Kirchspiels Oerlinghausen (3)~Beklagter: Simon Barkhausens Erben, die Ladung wird Konrad Henrich Groß in Oerlinghausen zugestellt, (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Georg Friedrich Müeg 1704 ( Subst.: Lic. Eitel Friedrich Schorer (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß eine Summe von 1519 Rtlr., die der damalige Vogt Barkhausen der Gemeinde Oerlinghausen im 30jährigen Krieg vorgestreckt habe und die diese ihm seither noch schuldig sein sollte, zur exekutiven Beitreibung ausgesetzt wurde. Die Appellanten erklären dagegen, sie seien durch ein 1665 mit Rat der Juristenfakultät der Universität Leipzig ergangenes Urteil von dieser Forderung freigesprochen worden. Diese Rechtslage könne durch die unbewiesene Behauptung, sie hätten die Schuld gestanden, nicht geändert werden. Sie betonen, die Gegenseite habe weder erwiesen, daß Barkhausen damals die Kontributionshebung innegehabt habe, noch Belege beigebracht, daß er die Summe der Gemeinde geliehen habe. Sie bemängeln, daß ihrem Antrag, über den Anspruch müsse ein reguläres Verfahren geführt werden, und ihrer Bitte um Einsicht in die damaligen Kontributions-Rechnungen nicht entsprochen wurde. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei (Regierungs-Kanzlei) zu Detmold ( 2. RKG ? - ? (1665 - 1711) (8)~Beschreibung: 18 Bl., lose; Protokoll ohne Einträge, 7 unquadrangulierte Aktenstücke, prod. 4. Februar 1711; 1 Aktenstück wurde diesem Verfahren entnommen und als Bd. 2 (= Acta priora) zum Verfahren L 82 Nr. 626 (O 329) genommen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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