Der ksl. Notar Thilmann (Thilmannus) beglaubigt, daß die Richter des Mainzer Stuhls kraft dieses vorliegenden Instruments anerkannt haben, daß Luckardis, Wwe. des Edelknechts Johannes v. Ramstadt, und ihre Kinder Gernot, Heinrich und Mechthild, Konrad, Sohn des gen. Johannes, die Brüder Hermann, Heinrich und Gernot, Söhne des Edelknechts Gotzo v. Ramstadt, alle Erben des Gernot gen. v. Ramstadt, Kanonikers des Stifts St. Stephan zu Mainz, vor ihm, Schultheiß und und Schöffen oder Hübnern zu Klein-Gerau (Gera minor) die Verpflichtung übernommen haben, die von dem Kanoniker Gernot v. Ramstadt, leiblichen Bruders von Johannes und Gotzo gen. v. Ramstadt, zu seinem Seelenheil der Präsenz der Kirche St. Stephan verschriebenen ständigen jährlichen Einkünfte von 10 Mlt. Weizen von seinen Gütern [in der Mark zu Gerau] zur Begehung seines Jahrtags zw. Mariae Himmelfahrt [Aug. 15] und Mariae Geburt [Sept. 8] auf ihre eigenen Kosten vor die Stadt Mainz an das Rheinufer beim Fischertor zu bringen. [Folgt: Namen der Güter mit Lagebeschreibung].