Zwischen der ehrwürdigen Mutter, Getrud Floeren und dem Konvent auf der einen Seite und Heinrich Wolters und Agnes Liedlau, Eheleute, auf der anderen Seite wird ein Pachtvertrag geschlossen für 12 aufeinander folgenden Jahren mit der Möglichkeit der Kündigung nach 6 Jahren, jeweils ein halbes Jahr vorher anzuzeigen, beginnend mit St. Petri cathedra im Monat Februar. Die Pächter sollen jährlich einen Malter Roggen und einen Malter Weizen an die Kirche oder die Armen zu Glimbach zahlen. Die Pächter allein sollen für das Gehalt des Försters drei Viertel Hafer und drei Viertel Weizen liefern. Die Pächter sollen um St. Martin oder spätestens an St. Andreas an reinen Früchten an Roggen 19 Malter, an Gerste auch 19 Malter, an Weizen zwei Malter, an Rübsaam 1 1/2 Malter, oder, wenn er nicht geraten soll, einen halben Malter Weizen, an weißen und grauen Erbsen zwei Malter alles Linnicher Maß nach Linnich zu liefern. Nach 6 Jahren soll die Pacht der Früchten von 19 Malter 20 Malter betragen. Die Steuer wollen die Verpfächterinnen übernehmen, verlangen dafür aber, dass die Pächter einen Zettel oder Quittung des Amtsvogts beibringen. Für den Hauptgarten und die Holzgerechtigkeit sollen die Pächter 10 Reichstaler, zu 80 Albus kölnisch gerechnet, geben, die Halbscheid des Obstes an Äpfel und Birnen behalten sich die Verpächterinnen ausdrücklich vor und wollen sie mit den Pächter teilen. In den ersten sechs Jahren sollen die Pächter ein gutes Kalb, die 6 Jahren danach zwei liefern. Die Pächter sollen an Weinkauf 20 Reichstaler, beim Antritt 10 und die restlichen 10 nach Ablauf der Jahren ohne Widerrede zahlen. Die Pächter sollen die Scheune und Stallung auf ihre Kosten in gutem Zustand halten, ebenso die Ländereien. Bei Unwetterschäden werden sich die Verpächerinnen beteiligen, dafür sollen die Pächter Fuhrdienste der Materialien nicht verweigern. Es folgen noch Bestimmmungen zu Rechtsfragen, Schweinemast und Viehtrieb, Zäune und Hecken. - Unterschriften von Gertrud Floeren, Christian Wagener und Heinrich Wolters. - Danach quittiert Gertrud Floeren die Zahlung der Weinkaufpfennige. - Es folgt die Beglaubigung der Abschrift durch Christian Wagener, Pfarrer. - Danach eine Ergänzung zum Pachtvertrag bezüglich der Halbscheid von brach liegenden Ländereien und bebauten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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