Papst Innocenz IV. erteilt dem Kapitel B. M. zu Aachen auf Bitte des Elekten von Lüttich und des Propstes die Indulgenz, daß dasselbe zur Aufnahme oder Provision jemandes in Bezug auf Renten, Präbende oder andere kirchliche Benefizien durch Brevus des päpstlichen Stuhles oder der Legaten desselben, welche nicht ausdrücklich auf dieser Indulgenz Bezug nehmen in keiner Weise gezwungen werden können. Datum Lugduni, 11 Non. Julii pontificatus nostri anno sexto.