Kaiser Friedrich bewilligt Propst Albrecht von Ellwangen, welcher das einem Propst zu Lehen gehende Schloß Rötlen (Rotlin) mit einem Dörflein, etlichen Höfen von seinem Lehenmann erkauft, dass er dieses verkaufte Besitztum als sein Eigen behalten dürfe und sein Kapitel dessen Anteil von ihm zu Lehen erkennen und empfangen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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