Äbtissin Anna und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Georg Rerr zu "Haimenweiler", Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Matthias (Theiß) Rerr und Anna Litz, um 6 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Georg, dessen Vermögen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihm, ab sofort neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder auf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihm beliebt, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm verzichten.