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Oberförsterei Garlstorf (Bestand)
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Geschichte des Bestandsbildners: Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahre 1867 und Zugrundelegung eines mit Kabinettsordre vom 31.10.1868 genehmigten Normalplans traten an die Stelle der bisherigen Forstinspektionen die aus den Forstrevieren gebildeten Oberförstereien (vgl. Hann. 122a Nr. 1559). Im Bereich der Forstinspektion Winsen (Luhe) wurde das Forstrevier Garlstorf auf diese Weise zur Oberförsterei Garlstorf ausgebaut, das Forstrevier Rehrhof zur Oberförsterei Rehrhof.
Die Oberförsterei Garlstorf bestand im Jahr 1874 zunächst aus den Schutzbezirken Sellhorn, Hanstedt, Lübberstedt, Heimbruch, Garlstorf und Toppenstedt, 1880 dann aus den Schutzbezirken Hanstedt, Lübberstedt, Garlstorf, Toppenstedt und Gelleren (vgl. Staatshandbuch für die Provinz Hannover, Jahrgänge 1867, 1870, 1874, 1880, 1881, 1883, 1900, 1914).
Die Oberförsterei Rehrhof umfasste 1874 die Schutzbezirke Munster, Neuerheidkrug, Wulfsode, Ehlbeck und Steinbeck (vgl. Handbuch f. d. Provinz Hannover, Jg. 1874). Ab 1883 ist der Name der Oberförsterei in Oberförsterei Munster geändert, die nun zunächst aus den Schutzbezirken Heidkrug, Rehrhof, Munster, Ehlbeck und Steinbeck besteht. In den folgenden Jahren verändern sich die Bezirke oder Reviere mehrmals: so umfasst die Oberförsterei im Jahr 1900 die 6 Schutzbezirke Heidkrug, Munster, Lopau, Rehrhof, Breloh und Steinbeck, 1914 nur noch die 5 Bezirke Munster, Lopau, Rehrhof, Breloh und Steinbeck (vgl. Staatshandbuch für die Provinz Hannover, Jahrgänge 1880, 1881, 1883, 1890, 1900, 1914) und 1930 schließlich die Forstreviere Lopesettel, Grevenhof (später Hützel), Rehrhof, Breloh und Munster (Hann. 182 Garlstorf Acc. 80/81 Nr. 106).
1934 sind die Oberförstereien in Forstämter umbenannt worden (vgl. Mbl. d. Preuß. Landwirtschaftsministeriums u. d. Landesforstverw.1934, Nr. 35 S. 617 ff.); somit wurde aus der Oberförsterei Garlstorf das Forstamt Garlstorf. Im gleichen Jahr wurde die Oberförsterei bzw. das Forstamt Munster aufgelöst und die Revierförsterei Hützel (vormals Grevenhof) dem Forstamt Garlstorf zugelegt (vgl. Amtsblatt d. Regierung Lüneburg, Jg. 1934 S. 207). Das Forstamt Garltorf bestand im Jahr 1937 aus den Revierförstereien Gellersen, Garlstorf, Hanstedt, Toppenstedt, Hützel und der Unterförsterei Lübberstedt (vgl. Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 171).
Der übrige Teil des aufgehobenen Forstamtes Munster wurde dem Truppenübungsplatz Munster-Nord zugelegt und gehört heute zum Bundesforstamt Raubkammer (vgl. Nds. 71 Acc. 110/98 Nr. 559).
Bestandsgeschichte: Der vorliegenden Bestand wurde dem Hauptstaatsarchiv Hannover vom Forstamt Garlstorf nach dessen Auflösung zum 01.10.1980 (vgl. Nds. MBl Nr. 56/1980 S. 1363) übergeben und hier unter dem Zugang: Acc. 80/81 vereinnahmt.
Der Bestand umfasst sowohl die Forstakten der Oberförsterei Garlstorf als auch diejenigen der 1934 aufgelösten Oberförsterei Munster.
Forstakten des Forstamtes Garlstorf aus der Zeit nach 1945 finden sich im Bestand Nds. 660 Busschewald (nach Auflösung des Forstamtes Garlstorf sind die Forstamtsflächen dem Klosterforstamt Soltau und dem staatlichen Forstamt Busschewald zugelegt worden - vgl. Nds. 71 Acc. 110/98 Nr. 559).
Stand: Dezember 2012
Bearbeiter: Christiane Drewes
6,9
Bestand
Literatur: Heinrich Schulz: 120 Jahre Kampf um den Garlstorfer Wald : Ein Beitrag zur Heimatkunde d. Winsener Geest, Winsen/Luhe: Ravens, 1942; Carsten Päper: Der Garlstorfer Wald. Vom Kampf der Waldinteressenten um ihre alten Berechtigungen im Amt Winsen an der Luhe, Seevetal, 1986; Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990; Georg Spindler: Ein Beitrag zur Geschichte des Bundesforstamtes Raubkammer, Lüneburger Heide. Diplomarbeit im Lehrgebiet Forstgeschichte der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Fachbereich Forstwirtschaft in Göttingen, 1996
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.