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Copia XIIter Plan Lit: M N ueber die Grenz-Linea und darauf stehenden Bannsteinen zwischen der Stadt Loerrach und Stetten, Stifft Seckingen
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, H Gemarkungspläne
Gemarkungspläne >> Badische Orte >> L >> Lörrach, Stadt, LÖ
Dezember 1768
Topographische Inselkarte des unmittelbaren Grenzgebiets zwischen dem Siebenbannstein "M" der Gemarkungen Brombach, Adelhausen, Ottwangen, Hagenbach, Inzlingen, Stetten und Lörrach und "N" am Westhang des Wiesetals ("Bizin Weeg"). Grenzsteine numeriert 1-50. Schummerung. Verkehrswege, Gewässer, Fluren und Landschaftselemente beschriftet. Stetten und Lörrach am Rand der Karte vereinfacht in Landtafelmanier eingezeichnet. Windrose.
37 x 126 (Höhe x Breite)
Autor/Fotograf: Enckerlin
Karten und Pläne
Ausführung: Handzeichnung
Orientierung: SW
Originalmaßstab: Ruten, 300 = 22 cm
Zettel mit Registraturvermerken (Ende 18. Jahrhundert) am linken Rand angeklebt, Rückvermerk "Lit: M. N No. 12"
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.