Notariatsinstrument, wonach Laurentius Antzonis, Vikar zu Aschaffinburg, in seiner Kurie sein Testament errichtete: Dem Erzbischof von Mainz vermacht er 1 ferto argenti "pro iure suo". Seiner Vikarie vermacht er 24 Gulden zur Anschaffung einer Gült von 2 Malter Roggen, mehr oder weniger, wovon 1 1/2 Malter seinem Nachfolger gehören sollen als Ersatz für 16 1/2 Gulden, die er seinerzeit von Hermannus Hegir, Bauern in Rendel, für verkaufte Güter zu Durkelwyle erhalten hatte; das restliche 1/2 Malter sollen seine Nachfolger an seinem Jahrtag an die Armen zu Almosen verteilen. Ferner vermacht er seiner Vikarie einen Zins von 9 Schilling Heller, die er auf dem Haus des Dy(e)marus Sartor in vico fabrorum, das vormals dem Mulingis gehörte, hatte, wofür seine Nachfolger dreimal jährlich zwei Kerzen auf seinem Grab brennen lassen sollen: an seinem Jahrtag, an Allerseelen und "in hebdomada communi" (=volle Woche nach Michaeli). Diese Verfügung trifft er mit Zustimmung seines Bruders Hermannus. Ferner vermacht er seiner Vikarie sein eigenes Brevier zusammen mit 3 Viertel Wingert an dem Rodenwaßer. Ferner vermacht er den Stiftspräsenzen aufs neue schon früher vermachte 2 Pfund Heller Zins auf dem Haus des Hammanus Babinhusir, wovon 10 Schilling der Antiphon "Alpha et O(mega)", die von Sonntag Judica an gesungen wird, zufallen, die restlichen 10 zu seinen Lebzeiten für eine Messe für die Lebenden, nach seinem Tod zu seinem und seiner Eltern Jahrtag, "prout hec in regula presenciarum plenius contientur". Seinem Bruder Hermannus vermacht er 20 Gulden und 1 Fuder Wein; demselben vermacht er all seine Erbgüter, deren in diesem Testament nicht weiter gedacht ist. Dem Custos Craffto von Dyffinbach vermacht er 2 Gulden und sein "pilleum chorale". Dem Rudolphus Snyder, Bürger und Schöffe zu Aschaffinburg, vermacht er seinen Garten "an dem Herstal", 1/2 Fuder Wein und 10 Gulden; Dem unten genannten Notar Philmannus Bart 2 Gulden für seine Arbeit. Dem Stiftsvikar Conradus von Lare 1 Gulden und seine "cappa choralis". Dem Substitut Nycolaus Comitis 1 Gulden; dem Substitut Johannes Clelin sein blaues "chappardum" mit schwarzer "suffarratura"; dem Hermannus, Kaplan von S. Marien zu Aschn., sein altes blaues "chappardum"; seine "pera" mit Zingulum und versilbertem Messer vermacht er "ad decorem et ornatum" von S. Agatha für Kelch oder Monstranz. Zur Fabrik der Kirche in Mymmelingin 20 Gulden für eine Gült. 30 Priestern, die während der 30 Tage sein Grab besuchen, vermacht er je 4 Schilling. Seiner Magd Gerhusa vermacht er über ihren Lohn 1 Malter Roggen. Sein besseres Bett mit Zubehör vermacht er der Kunegundis, Tochter seines Bruders Henricus. Seiner Nichte Alheidis Meysen 2 Malter Roggen und Bettzeug; der Lysa balneatrix 2 Malter Roggen und Bettzeug. Der Gu(o)dela Balneatrix 2 Malter Roggen und Bettzeug. Dem Laurencius Braden piscator 2 Malter Roggen. Der Elsa, Tochter des Johannes Holtzappel, 1 Bett mit Zubehör. Dem Henr. Keldir in Indagine 1 Malter Roggen, 1 Wams (wammusch) und 1 Paar Schuhe. Der Hebela Huwinsteynen 1 Bett mit Zubehör, und sein altes schwarzes "chappardum". All seine restliche Habe an Getreide, Wein, Hausgerät und anderem sowie seine Ausstände vermacht er zu den Präsenzen zur Anschaffung einer Gült für seinen und seiner Eltern Jahrtag. Testamentsvollstrecker: Craffto von Dyffinbach, Kanonikus und Custos, Johannes Wylonis, Vikar zu Aschaffinburg, Rudolffus Snyder, Schöffe, und seinen Bruder Hermannus, Bürger zu Asch(affenburg).

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg